Heizöl schwefelarm, max. 50 ppm

  • Heizöl EL gemäß DIN 51603 Teil 1 mit einem Schwefelgehalt von <= 50 mg/kg
  • enthält in der Regel, neben den Raffinerieadditiven, ein speziell abgestimmtes, mit der „Premiumqualität“ vergleichbares Additivpaket
  • Additivpaket enthält z. B. Stabilitätsverbesserer, Metalldeaktivatoren und ggf. Geruchsüberdecker; Asche bildende Additive (dazu gehören metallhaltige Verbrennungsverbesserer) sind nicht zulässig
  • Dosierung erfolgt unmittelbar bei Befüllung des Kundentanks.
  • Brennstoff optimal für Ölbrennwert- und Niedertemperaturtechnik

Zusätzliche Anforderungen der DIN 51 603-1 an Heizöl schwefelarm Nach umfangreichen Voruntersuchungen wurden zudem folgende zusätzlichen Anforderungen an Heizöl EL schwefelarm in der DIN 51 603-1 festgelegt.

Additive In der Regel wird Heizöl EL schwefelarm mit speziell abgestimmten Additivpaketen, wie auch beim speziell additivierten Heizöl EL Standart, zur Verbesserung der genannten Qualitätseigenschaften angeboten. Um die Betriebssicherheit insbesondere von Öl-Brennwertgeräten zu gewährleisten, die sich durch eine kompakte Bauweise und zur Verbesserung des Wärmeübergangs mit geringen Spaltmaßen in der Abgasführung auszeichnen, sind Asche bildende Additive nicht zulässig. Zur Qualitätsverbesserung ist die Verwendung von Additiven zulässig. Geeignete Additive ohne bekannte schädliche Nebenwirkungen, insbesondere ohne Asche bildende Bestandteile, können in geeigneter Konzentration zugegeben werden.

Schmierfähigkeit Durch die deutliche Reduzierung des Schwefelgehaltes wird in der Norm für schwefelarmes Heizöl eine ausreichende Schmierung für die Betriebssicherheit der Ölpumpen gefordert. Um diese Anforderung sicherzustellen, wird bei Bedarf der Brennstoff mit Schmierfähigkeitsverbesserern additiviert. Aufgrund der bisher vorliegenden Erfahrungen kann von einer ausreichenden Schmierfähigkeit ausgegangen werden, wenn für die Schmierfähigkeit nach DIN EN ISO 12156-1 ein Grenzwert von 460 Mikrometern nicht überschritten wird.

Anwendung in der Praxis Die Geräteindustrie stuft HEL schwefelarm mittlerweile als für alle Ölheizkessel und Öl-Brenner geeignet ein. Die Kennzeichnung der Geräte je nach Brennstoffeignung ist damit bis auf eine Ausnahme nicht mehr erforderlich: Ölbrennwertgeräte, die mit schwefelarmen Heizöl betrieben werden müssen ( bei Verzicht auf Kondensatneutralisation oder aufgrund der Herstellervorgabe), sind nach wie vor mit dem grünen Aufkleber sowie dem grünen Füllrohrverschluss zu kennzeichnen. Quelle: IWO Institut für wirtschaftliche Ölheizung e.V.